| Erst der Pferdepass, nun der Chip |
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Für Pferde, die nach dem 1. Juli 2009 geboren wurden, gilt zukünftig: neben dem Pferdepass muss es auch mit einem Tranponderchip ausgestattet sein.
Der Grund für diese neue EU-Regelung liegt in der wachsenden Seuchenbedrohung durch die immer mobiler werdenden Vierbeiner. Im Jahr 2000 wurde der Equidenpass verpflichtend eingeführt, nun folgt die Kennzeichnung per Chip ausnahmslos für alle Einhufer - ganz gleich ob Pferd, Pony, Esel oder Muli.
Bei Pferden, die in Zucht- oder Sportverbänden registriert sind, übernehmen die Verbände die Organisation, Durchführung und Speicherung der neuen Kennung sowie die Ausstellung der Pferdepässe. Halter von nicht eingetragenen Pferden bekommen Transponder und Antragsformular für den Equidenpass auf Antrag von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, soweit nicht einzelne Bundesländer eigene Stellen dafür benennen.
Der Chip muss von einem Tierarzt oder einem zugelassenen Sachverständigen gesetzt werden. Er ist von nun an Voraussetzung, um einen Pferdepass zu beantragen. Pferde, die vor dem 1. Juli 2009 geboren wurden und bereits einen Pferdepass haben, müssen nicht zusätzlich gechippt werden. |
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