Im Falle edes Falles:
Versichert nur mit Reithelm?
Wer haftet, wenn…
Pleasurereiter haben sie nicht, Reiner haben sie nicht und Cutter haben sie schon gar nicht: Reithelme. Uncool oder unpraktisch - im Notfall können die unbeliebten Kopfbedeckungen nicht nur vor Verletzungen, sondern auch vor enormen Krankenkosten schützen. Denn nicht alle Versicherungen zahlen im Falle eines Unfalles ohne Reitkappe.

Auf dem schnellen Zirkel passiert es. Der Braune rutscht weg, Reiterin und Pferd stürzen. Mit einigen Prellung durch den Wurf gegen die Bande und einer starken Gehirnerschütterung ist der Sturz für die Reiterin noch einmal glimpflich ausgegangen. Unfälle im Gelände enden hingegen oft dramatischer. "Bei einem Unfall auf einem Turnier", erläutert Elke Miemietz, Landesvorsitzende der EWU-Rheinland, "haftet der Reiter meist selbst, es sei denn, er hat darum gebeten, mit Helm zu reiten und es wurde ihm verweigert. Sagt ein Richter zum Beispiel, ‚nein, sie dürfen nur mit Hut reiten' und dann passiert etwas, würde der Richter haften.

Bei der Ersten Westernreiter Union e. V. (EWU) darf jeder mit Reithelm reiten, ganz gleich in welcher Prüfung und auf welchem Turnier. Allerdings wird dies selten in Anspruch genommen", fügt Miemietz hinzu. Nur für die kleinen Reiter gibt es laut Regelbuch Helmpflicht: Alle Kinder zwischen 9 und 14 Jahren, alle Teilnehmer von Walk-Trott- oder Führzügelklassen dürfen nur mit Kopfschutz starten. Bei der Deutschen Quarter Horse Association (DQHA) ist das nicht so: "Die Teilnehmer der Walk-Trott-Klassen müssen keinen Helm tragen. Lediglich bei allen Jugendklassen, in denen Hindernisse übersprungen werden, ist ein Helm verlangt", klärt die DQHA-Geschäftsstelle auf. In allen anderen Prüfungen "ist es erlaubt eine schützende, harte Kopfbedeckung mit Kinnriemen zu tragen." Reiter in Klassen mit englischem Outfit (Hunterklassen) ist das Tragen eines Helmes erlaubt, eine Pflicht ist im Regelbuch jedoch nicht erwähnt. Erlaubt, aber genauso unbeliebt wie normale Helme, sind Westernhüte mit Helmeinsatz. Für Markus Krauter von der Reithelm-Firma Casco sind solche Helme bei einem Unfall absolut unzureichend: "Diese in Westernhüte integrierten Kappen funktionieren wie eine Hartschale und würden den Kopf vielleicht vor harten Gegenständen wie Steine schützen, haben aber keinerlei Stoß dämpfende Wirkung. Bei einem harten Aufprall kann der Kopf des Reiters also erhebliche Schäden erleiden".

Die Reithelme, die einer EU-Norm unterliegen, sollen durch eine Verbesserung der Schirme, die nun flexible und zum Teil aus Vollgummi sind, noch effektiver werden. Während Kinder häufig auch den Schutz durch Fahrradhelme nutzen, kramen Erwachsene oft ihre Helme aus alten Englischreitzeiten hervor. Hier ist Vorsicht geboten: Alte Modelle bieten häufig nur begrenzten Schutz. Richtige Größe und Verschnallung gehört bei Nutzung eines Helmes dazu, denn falsch angepasst ist Reiten mit Helm genauso unsicher wie Reiten ohne Helm. Reitlehrer, die Ihre Arbeit durch eine Reitlehrer-Haftpflichtversicherung versichert haben, sollten einige Aspekte berücksichtigen: "Alle Schüler unter 18 Jahren müssen von dem Reitlehrer auf Ihre Helmpflicht hingewiesen werden. Allen älteren Schülern muss dies empfohlen werden. Tragen Kinder keine Helme im Reitunterricht haftet der Reitlehrer für entstandene Schäden, die bei Reitunfällen enorm hoch sein können", beschreibt Hans-Heinrich von der Kammer der Uelzener Versicherungen die Sachlage. "Möchte der über 18-jährige Schüler keinen Helm tragen, obwohl der Lehrer ihn darauf hingewiesen hat, haftet bei einem Schadensfall der Reiter selbst oder seine Unfallversicherung. Ob diese dann voll oder prozentual zahlt hängt immer von den individuellen Bestimmungen der Versicherung ab". So ist es auch bei einem Unfall auf dem eigenen Pferd im Gelände.

Einige Reithaftpflichtversicherungen versichern auch Reiter ohne Helm oder lassen eine Teilschuld zu, wobei 50 Prozent bei OP und Krankentransport für viele schon unerschwinglich sein kann. Die Nova Assekuranz Versicherung macht bei Unfällen ohne Reithelm eine Ausnahme: In ihren Erweiterungen des Versicherungsschutzes heißt es "auf die Anrechnung eines Mitverschuldens wegen fehlenden Reithelmes wird verzichtet." Kein Grund für Von Der Kammer auf den unter Umständen lebenswichtigen Kopfschutz zu verzichten: "Die Reiterei, ganz gleich in welcher Disziplin kommt dem Sicherheitsstandart einfach nicht nach".

Für Freizeitreiterin Katja Merten aus Ratingen ist das alles keine Frage: "Ich ziehe bei Ausritten mit meiner jungen Stute immer einen Reithelm an, da dort schon öfter was passieren kann. Ich überquere Strassen und muss einige Stücke auf Asphalt reiten. Auf dem Reitplatz verzichte allerdings darauf". So oder ähnlich halten es viele Reiter, Profis sind hingegen fast nie mit Helm zu sehen, wobei die modernen Modelle der Herstellerfirmen optisch noch viel attraktiver sind als die Helme der Vergangenheit. Wer dennoch seine Ohren im Sattel frei haben möchte sollte sich der eventuellen Folgen bewusst sein und sich dementsprechend versichern. Was nützt eine Versicherung, wenn man deren Haftungsvoraussetzungen nicht erfüllt, und im Notfall selber tief in die Tasche greifen muss.


Fotos: Schneider I Horses In Media

Checkliste:
• Sind Sie als Besitzer oder Fremdreiter (Reitbeteiligung) bei einem Unfall auch ohne Reithelm versichert?
• Tragen alle Ihre Reitschüler unter 18 Jahren eine sichere Reitkappe?
• Haben Sie Ihre Reitschüler darauf aufmerksam gemacht, dass sie bei Reiten ohne Helm selber haften?
• Hat Ihr Reithelm EU-Norm, sitz er richtig und erfüllt seinen Zweck?